Wie Mutterschaftsgeld beantragen?


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Vor und nach der Geburt wird die Mutter durch den sogenannten Mutterschutz von gesetzlicher Seite geschützt – hier ist zum Beispiel geregelt, wann eine schwangere Frau arbeiten darf. In der Regel beginnt der Mutterschutz sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, diese sogenannte Schutzfrist endet bei normalen Geburten acht Wochen nach der Entbindung. In diesem Zeitraum erhält sie Mutterschaftsgeld – doch wie wird das Mutterschaftsgeld beantragt?

Damit Sie sich vor und nach der Geburt ohne finanzielle Sorgen voll auf Ihr Kind konzentrieren, sollten Sie den entsprechenden Antrag rechtzeitig einreichen. In den meisten Krankenkassen sollte der Antrag etwa eine Woche vor Beginn der Schutzfrist eingehen, eine gesetzlich geregelte Frist gibt es allerdings nicht. Wenn Sie Mutterschaftsgeld beantragen wollen, wenden Sie sich zunächst an Ihre Krankenversicherung. Hier erfahren Sie, welche Dokumente und Belege Sie im Detail einreichen müssen. In der Regel handelt es sich dabei zunächst um eine Bescheinigung der Hebamme oder des Frauenarztes über den berechneten Entbindungstermin. Dieses Zeugnis erhalten Sie meistens zweimal – einmal für Ihren Arbeitgeber, einmal für die Krankenversicherung. Daneben müssen Sie auch das von Ihrer Krankenkasse angebotene Antragsformular auf Mutterschaftsgeld ausfüllen und einreichen. Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen Sie zu Beginn der Schutzfrist im Normalfall in einem Arbeitsverhältnis stehen und entweder privat versichert oder in einer Familienversicherung eingeschlossen sein.

Auch, wenn Ihr Kind zu früh oder später als berechnet zur Welt kommt, müssen Sie sich in der Regel keine Sorgen um Ihren Mutterschutz machen, denn die Schutzfristen verlängern sich entsprechen vor beziehungsweise nach der Geburt. Bei einem Frühchen – also Neugeborenen, die weniger als 2500 Gramm wiegen, nicht vollständig entwickelt sind oder besonders intensiver Pflege bedürfen – verlängert sich der Mutterschutz um weitere vier Wochen. Diese Schutzfrist von 12 Wochen nach der Geburt gilt auch für Mehrlinge. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Fristen einzuhalten.

Ihre erste Anlaufstelle für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes sind also Frauenarzt beziehungsweise Hebamme und Ihre Krankenversicherung. Viele Arbeitgeber achten mittlerweile darauf, dass ihre Angestellten auf Familie und Beruf gleichermaßen Wert legen und ermöglichen die entsprechenden Voraussetzungen.

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