Wer muss über die Schwangerschaft informiert werden?

 

Bekanntmachung der Schwangerschaft beim Arbeitgeber

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Ihre Schwangerschaft sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber am besten so früh wie möglich ankündigen. Häufig warten Schwangere jedoch die ersten drei Monate ab, in der es zu Abgängen bzw. Fehlgeburten kommen kann. Ob Sie diesen Zeitraum abwarten möchten, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Spätestens danach sollten Sie Ihrem Arbeitgeber allerdings von Ihrer Schwangerschaft berichten, denn das Unternehmen kann die geltenden Bestimmungen nur einhalten, wenn es von Ihrer Schwangerschaft weiß. Dazu gehören die Schutzvorschriften wie Mutterschutzfristen. Fordert Ihr Arbeitgeber einen ärztlichen Nachweis Ihrer Schwangerschaft an, müssen Sie diesen erbringen. Eventuell auftretende Kosten trägt in dem Fall der Arbeitgeber. Möchten Sie nicht, dass Ihre Kollegen über Ihre Schwangerschaft Bescheid wissen, sollten Sie unbesorgt sein: Ihr Arbeitgeber darf Ihre Schwangerschaft nicht an Dritte verkünden. Eine Ausnahme stellt eine Mittelung an die zuständige Aufsichtsbehörde dar (Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämter), die für Sie nur von Vorteil ist. Die Aufsichtsbehörde kümmert sich um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Das Mutterschutzgesetz schreibt übrigens vor, dass es Ihrem Arbeitgeber untersagt ist, Sie in der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt zu kündigen. Ihnen steht innerhalb des Beschäftigungsverbotes zudem eine vollständige Lohnfortzahlung zu. Außerdem muss sich Ihr Arbeitgeber an der Zahlung von Mutterschaftsgeld beteiligen, das Sie in erster Linie von der Krankenkasse erhalten.

Wem Sie von Ihrer Schwangerschaft erzählen sollten

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In der Regel ist die Freude über eine Schwangerschaft sehr groß, sodass Sie die Neuigkeit wahrscheinlich nicht für sich behalten wollen. Als Erstes sollten Sie natürlich Ihren Partner bzw. den Kindesvater über die Schwangerschaft in Kenntnis setzen. Er ist der Vater Ihres ungeborenen Kindes und hat somit ein Anrecht darauf, von Ihrer Schwangerschaft zu erfahren. Gemeinsame Freude ist zudem viel schöner, als sie alleine für sich zu behalten. Ihr Partner ist außerdem Ihr Unterstützer und wird Ihnen im Normalfall bei allen anfallenden Problemen zur Seite stehen. Wie Sie es Ihrem Partner verkünden, bleibt ganz Ihnen überlassen: Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Weiterhin sollte auch Ihre Familie und die Ihres Partners von der Schwangerschaft erfahren. Die Mitteilung Großeltern zu werden, wird für Ihre Eltern bzw. Schwiegereltern sicherlich unvergesslich sein und so können Sie sich alle zusammen auf den anstehenden Nachwuchs freuen. Bestenfalls wird Ihre Familie Sie in allen Situationen unterstützen und durch Ihre Schwangerschaft begleiten. Wann Sie Ihrer Familie von der Schwangerschaft berichten, bleibt ganz Ihnen überlassen. Auch hier warten viele Schwangere die ersten drei Monate ab, um eine „sichere Schwangerschaft“ verkünden zu können. Weiterhin können Sie auch Ihren Freunden von der Schwangerschaft erzählen, die Ihnen sicherlich gerne mit Rat und Tat zur Seiten stehen werden. Neben dem privaten Umfeld ist es außerdem wichtig, Ihren Gynäkologen über die Schwangerschaft zu informieren, sofern diese nicht selbst von ihm festgestellt wurde. Während Ihrer Schwangerschaft sollten Sie regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen, um eventuelle Komplikationen in der Schwangerschaft zu umgehen. In diesem Fall wird auch Ihre Krankenkasse über Ihre Schwangerschaft informiert, sodass hier zunächst keine separate Mitteilung nötig ist. Allerdings müssen Sie kurz vor Mutterschutz eine ärztliche Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um Anspruch um Mutterschaftsgeld zu haben. Auch anderen Ärzten müssen Sie von Ihrer Schwangerschaft erzählen, insbesondere wenn es um die Verabreichung von Medikamenten oder Röntgen geht. Beziehen Sie Leistungen zum Lebensunterhalt, müssen Sie Ihre Schwangerschaft bei der zuständigen Behörde melden, um Anspruch auf einen Mehrbedarf zu haben.

Sie sind schwanger? – Rufen Sie uns kostenfrei an und informieren Sie sich bei der Deutschen Stammzellenbank.: 0800-3223221 oder info@deutsche-stammzellenbank.de

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