Wer kann Stammzellen aus Nabelschnurblut spenden?

 

Spenden von Stammzellen aus Nabelschnurblut – eine sehr sinnvolle Maßnahme

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Sie interessieren sich für eine Spende von Stammzellen aus Nabelschnurblut und möchten wissen, ob Sie als Stammzellspenderin infrage kommen? Offensichtlich haben Sie sich mit der Geburt Ihres Kindes bereits auseinandergesetzt und sind sich dem großen Nutzen einer Stammzellspende bewusst – das ist der erste wichtige Schritt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der privaten Einlagerung der Stammzellen und der Stammzellspende. Bei der privaten Einlagerung der Stammzellen aus Nabelschnurblut, die z.B. von der Deutschen Stammzellenbank angeboten wird, bewahren Sie die Stammzellen ganz gezielt für Ihr Kind auf, damit es ihm später z.B. als Erwachsener als wertvolle Ressource zur Verfügung steht. Bei der Stammzellspende schenken Sie das Nabelschnurblut mit den darin enthaltenen Stammzellen einer öffentlichen Stammzellenbank, die es dann wirtschaftlich weiter verwertet/verkauft und es damit einem Bedürftigen zukommen lässt. Doch wie geht es weiter? Sollten Sie sich für eine Stammzellspende entscheiden, erfolgt die Entnahme des Blutes kurz nach der Geburt aus der bereits abgetrennten Nabelschnur und ist für Sie somit völlig schmerzfrei und ohne Risiken. Noch viel zu viele Nabelschnüre landen ungenutzt im Müll des Krankenhauses, dabei bieten die im Blut enthaltenen Stammzellen großes Potenzial. Sofern Sie sich nicht für eine Einlagerung von Stammzellen zur Vorsorge Ihres eigenen Kindes entscheiden, können diese zumindest für einen anderen Menschen mit schwerwiegendem Krankheitsverlauf hilfreich und möglicherweise lebensrettend sein.

Wer ist für eine Stammzellspende geeignet und welche Ausnahmen gibt es bei der Stammzellentnahme?

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Grundsätzlich kommen für eine Spende alle gesunden schwangeren Frauen infrage, die sich in einer unkomplizierten Schwangerschaft befinden. Wichtig ist zudem, dass Sie zum Zeitpunkt der Geburt volljährig sind. Ausnahmen bilden Schwangerschaften, die auf einer anonymen Samenspende oder Eizellspende basieren, schwere Komplikationen in der Spätschwangerschaft, Frühgeburten mit einem Geburtsgewicht unter 1500 Gramm oder Fehlbildungen des Neugeborenen. Sollten Sie an einer Suchterkrankung wie einer Alkoholsucht oder Medikamentensucht leiden, kommen Sie als Spenderin nicht infrage. Weiterhin gibt es eine Reihe von Krankheiten, die laut Bundesärztekammer (BÄK) eine Spende von Stammzellen aus Nabelschnurblut verhindern (Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut). Zum Teil handelt es sich hierbei um die gleichen Richtlinien wie bei einer Spende von Vollblut oder Knochenmark. Mit diesen Ausschlusskriterien sollten Sie sich näher befassen, sofern Sie als Schwangere an einer akuten Infektionskrankheit leiden, Hinweise einer schwer hämatologischen, immunologischen oder infektiologischen Erkrankung des Neugeborenen bestehen oder in den Familien mütterlicher- oder väterlicherseits genetische Erkrankungen vorliegen, die Einfluss auf das lymphohämatopoetische System Ihres Kindes haben könnten. Weiterhin können schwere neurologische Erkrankungen, Herzkrankheiten und Gefäßkrankheiten sowie Autoimmunerkrankungen, eine bösartige Neoplasie oder die mögliche Übertragung spongiformer Enzephalopathien (TSE) bei Schwangeren eine Spende verhindern. Bitte informieren Sie vorab genau oder kontaktieren Sie Ihren Arzt, falls Sie sich bei einigen Punkten unsicher sind.

Rufen Sie uns kostenfrei an und informieren Sie sich bei der Deutschen Stammzellenbank.: 0800-3223221 oder info@deutsche-stammzellenbank.de

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