Wer hat Stammzellen aus Nabelschnurblut gespendet?

 

Stammzellspende aus Nabelschnurblut – eine lebensrettende Maßnahme

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Eine Stammzellspende aus Nabelschnurblut kann einen sehr wertvollen Beitrag leisten. Sofern Sie sich nicht bereits selbst vorab für eine Spende Ihrer Stammzellen entschieden haben, kann es vorkommen, dass Sie in der Geburtsklinik angesprochen werden, ob Sie nach der Geburt Nabelschnurblut spenden wollen. Mit dieser kleinen Geste kann oft Großes erreicht werden, noch dazu ist der Eingriff völlig unkompliziert und schmerzlos. Die Entnahme erfolgt kurz nach der Geburt aus der bereits abgetrennten Nabelschnur. In den meisten Fällen landet diese zusammen mit der Plazenta im Abfall, dabei kann die Isolation gespendeter Stammzellen aus Nabelschnurblut für erkrankte Menschen lebensrettend sein. Diverse Krankheiten können mit einer Stammzelltransplantation bereits geheilt werden. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr werdende Mütter für eine sinnvolle Verwendung ihrer Nabelschnüre. Es besteht zudem die Möglichkeit einer gerichteten Stammzellspende, sofern in Ihrer Familie eine Erkrankung besteht, die mit einer Transplantation von Stammzellen behandelt werden kann. Die Chance, eine Krankheit mithilfe gespendeter Stammzellen erfolgreich zu heilen, ist bei engen Familienangehörigen deutlich höher. Natürlich können Sie sich auch für eine private Einlagerung der Stammzellen aus Nabelschnurblut, z.B. bei der Deutschen Stammzellenbank, entscheiden und Ihrem Kind somit eine optimale lebenslange Vorsorge bieten, schließlich entstehen bei den eigenen Stammzellen keine Abstoßungsreaktionen, da es sich um die eigenen Zellen handelt.

Wer kommt für eine Nabelschnurblutspende infrage und welche Einschränkungen gibt es bei einer Stammzellspende?

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Stammzellen aus Nabelschnurblut kann grundsätzlich jede gesunde schwangere Frau spenden, die zum Zeitpunkt der Geburt volljährig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass Ihre Schwangerschaft unkompliziert verlaufen ist. Schwere Komplikationen in der Spätschwangerschaft, eine Frühgeburt mit einem Geburtsgewicht von unter 1500 Gramm sowie Fehlbildungen des Kindes verhindern eine Stammzellspende. Mithilfe festgelegter Ausschlusskriterien der Bundesärztekammer (BÄK) können Sie vorab prüfen, ob eine Spende von Stammzellen für Sie infrage kommt (Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut). Teilweise handelt es sich hierbei um die gleichen Vorgaben wie bei der Spende von Vollblut oder Knochenmark. Schwere Infektionskrankheiten, genetische Erkrankungen bei Ihnen oder einem Ihrer Familienangehörigen sowie Suchterkrankungen stellen eine Auswahl der Kriterien dar, die eine Stammzellspende verhindern. Schwangeren, deren Schwangerschaft auf einer anonymen Samenspende oder Eizellspende basiert, ist die Möglichkeit einer Stammzellspende ebenfalls nicht gegeben.

Rufen Sie uns kostenfrei an und informieren Sie sich bei der Deutschen Stammzellenbank.: 0800-3223221 oder info@deutsche-stammzellenbank.de

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