Wer bezahlt die Hebamme in der Schwangerschaft?

 

Die Hebamme als professionelle Unterstützung während und nach der Schwangerschaft

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Hebammen leisten einen wertvollen Beitrag bei der Begleitung von Schwangeren und ihren Partnern. Sie beraten, informieren, unterstützen und helfen Schwangeren vor und nach der der Schwangerschaft und geben wichtige Tipps für die Entbindung. Eine Hebamme steht Ihnen auch bei Schwangerschaftsbeschwerden wie Schwangerschaftsübelkeit, Wassereinlagerungen oder vorzeitigen Wehen beratend zur Seite. Manche Hebammen führen zudem Naturheilmethoden wie Akupunktur oder Homöopathie durch, um Ihre Beschwerden zu lindern. Während der wohl aufregendsten und emotionalsten Phase Ihres Lebens stellt eine Hebamme eine wichtige Vertrauensperson dar, weshalb eine gute Sympathie zwischen Ihnen und Ihrer Hebamme unabdingbar ist. Typischerweise werden Sie von Ihrer Hebamme zu Hause besucht, es sind aber auch Praxisbesuche und Telefonate möglich. Sie können selbst entscheiden, ob und wie lange Sie die Dienste einer Hebamme in Anspruch nehmen wollen. Eine Hebammenbetreuung ist auch für einen bestimmten Zeitraum buchbar, sofern Sie keine dauerhafte Betreuung wünschen.

Werden Hebammenbetreuung und Hebammenleistungen von der Krankenkasse übernommen?

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Dass Hebammen eine wichtige Unterstützung in der Schwangerschaft darstellen und somit für viele Schwangere unersetzlich sind, haben wir bereits erläutert. Doch wer übernimmt die Kosten für eine Hebamme und welche Leistungen sind darin inbegriffen? Grundsätzlich gilt: Die Hebammenbetreuung sowie die meisten Hebammenleistungen werden in vollem Umfang von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sind Sie privatversichert, sollten Sie dies mit Ihrer Versicherung abklären, jedoch werden die Kosten einer Hebammenbetreuung üblicherweise übernommen. Dazu gehören die Vorsorge während der Schwangerschaft (Ultraschalluntersuchungen ausgenommen), Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden sowie ein Geburtsvorbereitungskurs für Schwangere. Nimmt Ihr Partner ebenfalls an einem solchen Kurs teil, wird diese Leistung nicht zwingend von der Krankenkasse mitübernommen. Sind Sie und Ihr Partner bei der gleichen Krankenkasse versichert, sind die Chancen einer Kostenübernahme in der Regel besser. Auch bei der Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden kann es Ausnahmen geben, die es mit der jeweiligen Krankenkasse abzuklären gilt. Hinsichtlich der Geburt können Sie wählen, ob Sie Ihr Kind in der Geburtsklinik, im Geburtshaus oder in Form einer Hausgeburt zur Welt bringen möchten. Eine Entbindung außerhalb der Klinik ist jedoch nur möglich, wenn während der Schwangerschaft keine Komplikationen aufgetreten sind. Entscheiden Sie sich für eine Geburt außerhalb der Klinik, steht Ihnen Ihre Hebamme auch während der Entbindung zur Seite. In der Regel wird die geburtshilfliche Versorgung durch eine Hebamme im Krankenhaus und zu Hause von der Krankenkasse gezahlt. Im Geburtshaus übernehmen Krankenkassen anteilig eine Betriebskostenpauschale. Dies gilt es mit der Krankenkasse abzuklären. Weiterhin übernehmen Krankenkassen auch die Betreuung nach der Schwangerschaft (Wochenbett), die Rückbildungsgymnastik sowie die Beratung bei Stillproblemen.

Rufen Sie uns kostenfrei an und informieren Sie sich bei der Deutschen Stammzellenbank.: 0800-3223221 oder info@deutsche-stammzellenbank.de

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