Wann sollte ich die Schwangerschaft verkünden?

 

Dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft berichten

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Grundsätzlich liegt es ganz bei Ihnen wann Sie Ihre Schwangerschaft verkünden möchten. Werdende Mütter warten gerne die Drei-Monats-Hürde ab, da bis dahin die Wahrscheinlichkeit einer Fehlgeburt am höchsten ist. Seinen Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren, ist für Sie jedoch nur förderlich. Das Unternehmen kann sich nur an die vorgegebenen Bestimmungen halten, wenn es von Ihrer Schwangerschaft weiß. Dazu gehört beispielsweise das Einhalten der Mutterschutzfristen. Sofern Ihr Arbeitgeber einen Nachweis Ihrer Schwangerschaft fordert, müssen Sie diesen erbringen. Entstehende Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen. Weiterhin hat sich Ihr Arbeitgeber an eine Schweigepflicht zu halten, sodass er Ihre Schwangerschaft nicht an seine Mitarbeiter verkünden darf. Eine Mitteilung an die zuständige Aufsichtsbehörde stellt eine Ausnahme dar, die für Sie nur von Vorteil ist. Die Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Viele Schwangere fürchten, durch Ihre Schwangerschaft den Job zu verlieren und schieben die Verkündung daher auf. Das Mutterschutzgesetz schreibt jedoch vor, dass Sie in der Schwangerschaft sowie vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden dürfen. Im Zeitraum des Beschäftigungsverbotes steht Ihnen zudem eine vollständige Lohnfortzahlung zu. Weiterhin erhalten Sie von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld, an dem sich Ihr Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen muss.

Partner, Familie und Freunde über die Schwangerschaft informieren

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Wann Sie Ihre Schwangerschaft im privaten Kreis verkünden möchten, ist ganz alleine Ihre Entscheidung und sollte bestenfalls auch mit dem Partner abgesprochen werden. Ihr Partner bzw. der Kindesvater sollte grundsätzlich schon zu Beginn Ihrer Schwangerschaft darüber in Kenntnis gesetzt werden. Er hat als Vater Ihres Kindes das Recht darauf, von der Schwangerschaft zu erfahren und gemeinsame Freude ist doch meist die schönste Freude. Zudem kann Ihr Partner gewisse Situationen, wie beispielsweise auftretende Morgenübelkeit, richtig einschätzen und muss sich nicht grundlos Sorgen machen. Weiterhin kann er Ihnen bestimmte Tätigkeiten wie z.B. schweres Heben abnehmen und Sie optimal unterstützen. Bei Familie und Verwandtschaft warten Schwangere, ebenso wie beim Arbeitgeber, gerne die ersten drei Monate ab, bevor Sie von der Schwangerschaft berichten. Dies hat den Vorteil, dass die Chance einer Fehlgeburt geringer ist, jedoch würden Sie Ihrer Familie sicherlich auch in diesem Fall davon erzählen. Sie kennen Ihre Familie am besten: Entscheiden Sie und Ihr Partner gemeinsam, wann Sie die Schwangerschaft verkünden möchten. Vielleicht ergibt sich ja auch ein passender Moment, den Sie vorab gar nicht geplant hatten. Ihre Familie wird sich über diese Nachricht sicherlich freuen und Sie in Ihrer Schwangerschaft so gut es geht unterstützen. Gleiches gilt für Ihren Freundeskreis: Je eher Sie Ihre Freunde darüber in Kenntnis setzen, desto eher werden Sie Unterstützung erhalten, können sich mit anderen darüber austauschen und müssen sich nicht in Heimlichtuerei üben. Möglicherweise haben Ihre Freunde bereits Kinder und können Ihnen wertvolle Tipps für Schwangerschaft, Geburt und Kindererziehung geben. Neben Ihrem privaten Umfeld ist es zudem wichtig, Ihren Frauenarzt über die Schwangerschaft zu informieren und Vorsorgetermine wahrzunehmen. Ihre Krankenkasse wird so automatisch über Ihre Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt, sodass eine separate Mitteilung in der Regel nicht nötig ist. Kurz vor Mutterschutz müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse jedoch eine ärztliche Bescheinigung einreichen, um Mutterschaftsgeld zu beziehen. Weiterhin sollten Sie anderen Ärzten bei Arztterminen von Ihrer Schwangerschaft erzählen, damit auf bestimmte Untersuchungen sowie die Verschreibung bestimmter Medikamente, die die Entwicklung Ihres Kindes gefährden könnten, verzichtet wird. Wenn Sie Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen, müssen Sie zudem Ihrer Behörde von der Schwangerschaft berichten, um einen Anspruch auf Mehrbedarf zu haben.

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