Online-Auftrag zur Einrichtung eines Stammzellendepots bei Vita 34 | FamiCord

DSB Kindervorsorge BASIS: Einlagerungsgebühr nur 2.690 € ?
Die Jahresgebühr ist für 18 Jahre komplett bezahlt!

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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen (FamiCord / DSB 06/2025)

Präambel

(1) Die FamiCord AG (nachfolgend „FamiCord“) mit ihrer Marke Vita 34 befasst sich mit der Gewinnung, Aufbereitung und Einlagerung von Nabelschnurblut zur Sicherung der darin enthaltenen Stammzellen. Die Deutsche Stammzellenbank („nachfolgend „DSB“) arbeitet mit FamiCord zusammen, um als Auftragsvermittler für ihre Kunden die Einlagerung von Nabelschnurblut bei der FamiCord zu vermitteln.

(2) Nabelschnurblut ist das unmittelbar nach der Durchtrennung der Nabelschnur aus der Plazenta und dem anhängenden Nabelschnurrest gewonnene kindliche Blut. Die zukünftigen therapeutischen Optionen durch die Verwendung des Nabelschnurbluts lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht in vollem Umfang absehen.

(3) Die Präparation und Einlagerung des Nabelschnurbluts erfolgt im firmeneigenen GMP-Labor (GMP = dt. „Gute Herstellungspraxis“ nach dem EU-GMP-Leitfaden für Human und Tierarzneimittel). Das Nabelschnurblut unterfällt dem deutschen Arzneimittelgesetz, FamiCord besitzt die Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG für die Nabelschnurblutentnahme und -einlagerung. Die Entnahme des Nabelschnurbluts setzt ebenso die Existenz einer Herstellungserlaubnis für die Entbindungseinrichtung voraus. Alle Kooperationspartner von FamiCord (vgl. § 1 Abs. 4) verfügen über die entsprechende Herstellungserlaubnis.

§1 Vertragspartner und Vertragsgegenstand

(1) Der Entnahme- und Einlagerungsvertrag kommt zwischen FamiCord und den gesetzlichen Vertretern des Kindes bzw. bei Mehrlingsgeburten der Kinder, i.d.R. die Eltern, § 1629 Abs. 1 BGB, (nachfolgend „Vertragspartner“) zustande.

(2) Die Verfügungsbefugnis über das Nabelschnurblut steht jedoch ausschließlich dem Kind bzw. bei Mehrlingsgeburten den Kindern (nachfolgend umfasst „Kind“ sowohl die Einzahl als auch die Mehrzahl) als Eigentümer zu. Eine Verwendung durch FamiCord oder Dritte ist ausgeschlossen.

(3) Bis zur Volljährigkeit wird das Kind durch die Vertragspartner vertreten. Das Kind kann mit Volljährigkeit oder zuvor mit Zustimmung der Vertragspartner anstelle der Vertragspartners in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages eintreten. Der Vertragspartner stimmt diesem Wechsel der Vertragspartei schon jetzt zu.

(4) Gegenstand des Vertrags sind die Entnahme und die Präparation von Nabelschnurblut, die Einlagerung der Nabelschnurblut-Präparation sowie die in der gewählten Vertragsvariante enthaltenen Leistungen (vgl. Beilage Leistungen und Preise der DSB in Kooperation mit FamiCord AG Stand 06/2025, nachfolgend „Anlage 1“). Für das Nabelschnurblut ist außerdem die Vorbereitung für den Transport zwecks Abgabe an den verordnenden Arzt/sonstigen zulässigen Verwender Vertragsgegenstand. Die therapeutische Anwendung des Nabelschnurblut-Präparats ist nicht Gegenstand des Vertrages.

(5) Die Entnahme von Nabelschnurblut erfolgt in einer Entbindungseinrichtung, die Kooperationspartner von FamiCord ist. Anderenfalls wird FamiCord von sämtlichen Pflichten aus diesem Vertrag frei. FamiCord vernichtet das unzulässig entnommene Nabelschnurblut. Die Vertragspartner des Kindes/der Kinder stimmen bereits jetzt der Vernichtung zu. Eine aktuelle Übersicht der kooperierenden Entbindungseinrichtungen ist online einsehbar: https://www.deutsche-stammzellenbank.de/klinik-finder/

§ 2 Pflichten von FamiCord

(1) FamiCord übernimmt gegenüber dem Kind nach Maßgabe der Zulassungen gemäß den arzneimittelrechtlichen Vorschriften die folgenden, mit der Entnahme des Nabelschnurbluts und der Einlagerung der Nabelschnurblut-Präparation anfallenden Aufgaben:

1. die Gesamtverantwortung für die Nabelschnurblut-Entnahme.
2. die Übergabe eines Entnahmesets an die gewünschte Lieferadresse.
3. die Anweisung der ausgewählten, mit FamiCord kooperierenden, Entbindungseinrichtung bzw. des Belegarztes oder der freiberuflich tätigen Hebamme (im Folgenden: „die das Nabelschnurblut entnehmende Person“) nach eigenem Ermessen von der Entnahme des Nabelschnurbluts abzusehen, wenn dies aus medizinischer Sicht zum Schutze der Gesundheit von Mutter und Kind erforderlich ist.
4. den Transport des Nabelschnurbluts von der Entbindungsklinik in die Betriebsstätte von FamiCord.
5. die Eingangsuntersuchung des Nabelschnurbluts auf die Präparierfähigkeit
6. a) die Präparation, die Kryokonservierung und die Einlagerung der Nabelschnurblut-Präparation.
b) die Ausstellung eines Einlagerungszertifikates.
c) die Qualitätskontrolle der Nabelschnurblut-Präparation gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland.
7. die Vorbereitung für den Transport zwecks Abgabe an den verordnenden Arzt/sonstigen zulässigen Verwender nach nochmaliger Überprüfung der Nabelschnurblutpräparation; deutschlandweit kostenfreier Transport zum Anwendungszentrum, sofern die Kosten nicht durch Dritte (z. B. Krankenkasse) übernommen werden.
8. die Erbringung der in der gewählten Vertragsvariante (Anlage 1) enthaltenen Leistungen.

(2) Ergibt die Untersuchung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5, dass die Präparation des Nabelschnurbluts nicht möglich oder nicht vertretbar ist, wird FamiCord die Vertragspartner hierüber informieren und das Nabelschnurblut vernichten. Die Vertragspartner des Kindes/der Kinder stimmen bereits jetzt der Vernichtung zu.

(3) Den Vertragspartnern ist bekannt, dass sich der Anwendungsbereich von Nabelschnurblutzellen noch in der Erforschung und Entwicklung befindet. Aktuell werden die eingelagerten Nabelschnurblutzellen für die hämatopoetische Rekonstitution des Knochenmarks nach HochdosisChemotherapie oder –Bestrahlung verwendet, sofern die hierfür erforderlichen Spezifikationen des Nabelschnurblutpräparates nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse eingehalten werden. Ergibt die Qualitätsprüfung, dass die Lagerung möglich ist, die Spezifikationen zur hämatopoetischen Anwendung jedoch nicht erfüllt sind, wird das Nabelschnurblut dennoch gelagert, um es künftig möglicherweise bei sich mit der Weiterentwicklung des Stands der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse ändernden Spezifikationen zu therapeutischen Zwecken nutzen zu können.

Die Vertragspartner stimmen der Einlagerung der Nabelschnurblutpräparation deshalb auch für den Fall zu, dass die derzeit gültigen Spezifikationen nicht eingehalten werden.
(4)FamiCord kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten zuverlässiger Erfüllungsgehilfen bedienen. Die Zustimmung der Vertragspartner ist hierfür nicht erforderlich.

§ 3 Pflichten der Vertragspartner, Einwilligung

(1) Die Vertragspartner werden
1. folgende von FamiCord oder der DSB übermittelten Formulare vollständig wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet an FamiCord senden:
1) Anamnesefragebogen vor Versand des Entnahmesets.
2) Kopie des Mutterpasses vor Versand des Entnahmesets.
3) Aufklärung und Einverständniserklärung je nach gewählter Vertragsvariante vor Versand des Entnahmesets.
4) Nachanamnesefragebogen bis spätestens 14 Tage nach der Geburt.
2. nur eine mit FamiCord kooperierende Entbindungseinrichtung wählen, den Arzt/die Hebamme noch einmal auf den Wunsch der Nabelschnurblut-Entnahme aufmerksam machen sowie das von FamiCord zur Verfügung gestellte Entnahmeset und die unterzeichnete Freistellungserklärung gemäß § 8 Abs. 3 im Original unmittelbar vor der Geburt an die das Nabelschnurblut entnehmende Person übergeben. Sofern der Vertragspartner nach Abschluss des Entnahmeund Einlagerungsvertrages mit FamiCord beabsichtigt die Entbindungseinrichtung zu wechseln, wird er FamiCord hierüber schriftlich informieren. Es gelten §§ 1 Abs. (4), 6 Abs. (5) Nr. 3 und 6 Abs. (6).
3. FamiCord den Namen des Kindes nach der Geburt unverzüglich in Textform mitteilen.
4. FamiCord über eine innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt bei Mutter oder Kind auftretende Infektionskrankheit, die durch Blut übertragen werden kann (z. B. Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV), unverzüglich informieren.

(2) Die Vertragspartner willigen ein, dass nach der Abnabelung des Kindes Nabelschnurblut entnommen wird.

(3) Die Mutter willigt ein, dass ihr für die notwendigen infektionsserologischen Untersuchungen (inkl. HIV) zum Zeitpunkt der Geburt (± 48 h) Blut entnommen wird.

(4) Die Vertragspartner willigen ein, dass während der Schwangerschaft/Geburt erhobene Befunde/Daten von Arzt/Hebamme/Klinik an FamiCord übermittelt werden. Dies gilt ebenso für die nach einer Transplantation des Nabelschnurbluts erhobenen Befunde. Die Vertragspartner entbinden das Klinikpersonal und weitere involvierte Ärzte und Hebammen insoweit von seiner Schweigepflicht. Die Vertragspartner erklären sich einverstanden, dass FamiCord zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten Befunde, die von FamiCord erhoben werden, sowie Kopien der medizinischen Unterlagen an den betreuenden Arzt in der Klinik übermittelt werden.

§ 4 Vergütung

(1) FamiCord erhält für die Präparation des Nabelschnurbluts eines Kindes eine Vertragsgebühr für 18 Jahre für die Einlagerung und Lagerung des Nabelschnurbluts gemäß der gewählten Vertragsvariante (Anlage 1).

(2) Bei Vertragsabschluss wird pro Kind eine Anzahlung auf die Vertragsgebühr gemäß der gewählten Vertragsvariante (Anlage 1) in Rechnung gestellt. Nach Einlagerung des Nabelschnurbluts erfolgt die Rechnungslegung über den jeweiligen Restbetrag der Vertragsgebühr. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach der gewählten Vertragsvariante (Anlage 1). Der Vertragspartner ist mit der Übersendung einer elektronischen Rechnung an die von ihm angegebene E-MailAdresse einverstanden. Änderungen der E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand haben die Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.

(3) Wird die Vertragsgebühr und ggfs. je nach gewählter Vertragsvariante die Jahresgebühr nach Fälligkeit nicht innerhalb von drei Monaten trotz Zahlungsaufforderung/Mahnung entrichtet, ist FamiCord berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die Nabelschnurblut-Präparation nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von weiteren zwei Monaten nach einer solchen Ankündigung zu vernichten. Die Vertragspartner des Kindes/der Kinder stimmen bereits jetzt der Vernichtung zu.

(4) Seitens FamiCord gewährte Preisnachlässe und sonstige Vergünstigungen (z. B. Sonderkonditionen bei Mehrlingsgeburten) sind nicht untereinander kombinierbar, gelten nicht für die Anzahlung und werden nicht rückwirkend gewährt.

(5) Falls eine Ratenzahlung gewünscht ist, besteht die Möglichkeit einer Finanzierung durch eine kooperierende Bank. Die Entscheidung über die Finanzierung liegt allein im Ermessen der Bank.

§ 5 Preisanpassung Jahresgebühr

(1) Für die ersten 18 Jahre ab Einlagerung des Nabelschnurbluts wird aufgrund der Vorauszahlung keine Jahresgebühr von FamiCord erhoben.

(2) FamiCord wird dem Vertragspartner spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Zeitraums nach Abs. (1) ein Angebot über die Fortsetzung des Vertrages gegen Zahlung einer Jahresgebühr zu den dann geltenden Bedingungen übermitteln. Nimmt der Vertragspartner das Angebot nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen an, endet der Vertrag automatisch mit dem 18. Geburtstag des Kindes. FamiCord wird den Vertragspartner im Angebot nach Satz 1 auf diese Folge hinweisen. Im Falle einer Vertragsbeendigung gilt § 6 Abs. (7) entsprechend. In diesem Fall wird FamiCord das Nabelschnurblut vernichten. Die Vertragspartner des Kindes/der Kinder stimmen bereits jetzt der Vernichtung zu.

§ 6 Laufzeit/Kündigung/Beendigung

(1) Der Vertrag wird unbefristet geschlossen.

(2) Der Vertrag kann durch die Vertragspartner gemäß der gewählten Vertragsvariante (Anlage 1) ohne Angabe von Gründen in Textform zum nachfolgenden Geburtstag des Kindes gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht eingeschränkt.

(3) Eine ordentliche Kündigung durch FamiCord ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Nichtzahlung der Vergütung nach § 4, Verletzung der Pflichten nach § 3) bleibt hiervon unberührt.

(4) Bei Kündigung des Vertrags durch die Vertragspartner bleibt der Anspruch von FamiCord auf Zahlung der vollständigen Vertragsgebühr und der Jahresgebühr bestehen.

(5) Der Vertrag wird automatisch beendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn
1. vor der Entnahme des Nabelschnurbluts dringende medizinische Gründe im Sinne der vorgeschriebenen Richtlinien gegen eine Einlagerung sprechen. FamiCord informiert die Vertragspartner hierüber schriftlich.
2. die die Nabelschnurblutentnahme durchführende Person den Auftrag zur Entnahme des Nabelschnurbluts ablehnt oder nach eigenem Ermessen von der Entnahme absieht (§ 2 Abs. (1) Nr. 3) oder es aus sonstigen Gründen nicht zur Entnahme des Nabelschnurbluts kommt.
3. die Entnahme des Nabelschnurbluts in einer Einrichtung stattgefunden hat, die kein Kooperationspartner von FamiCord ist.
4. die Eingangsuntersuchung des Nabelschnurbluts gemäß § 2 Abs. (1) Nr. 5 ergibt, dass die Präparation und Lagerung nicht möglich oder nicht vertretbar ist nach Maßgabe von § 2 Abs. (2).

(6) Im Fall einer Vertragsbeendigung gemäß Abs. (5) Nr. 1 bis 4 erhält FamiCord nur die Anzahlung auf die Vertragsgebühr gemäß der gewählten Vertragsvariante (Anlage 1).

(7) Endet der Vertrag gemäß Abs. (2), (3), (5) Nr. 1, 2, 4 willigen die Vertragspartner ein, dass FamiCord das eingelagerte Nabelschnurblut vernichtet, sofern der Berechtigte nicht innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Vertragsende im Sinne des § 48 AMG über das Nabelschnurblut verfügt. Endet der Vertrag gemäß Abs. (5) Nr. 3 wird das eingelagerte Nabelschnurblut gemäß § 1 Abs. (4) sofort vernichtet. Sollte das Vertragsverhältnis mit einem Vertragspartner beendet und mit dem anderen fortgesetzt werden, so ist bei Vernichtung trotzdem die Einwilligung beider gesetzlicher Vertreter erforderlich.

(8) Im Übrigen endet dieser Vertrag und damit die Pflicht zur Entrichtung der Jahresgebühren, wenn von FamiCord das eingelagerte Nabelschnurblut auf Anforderung des behandelnden Arztes/sonstigen zulässigen Verwenders an diesen abgegeben wird.

§ 7 Forderungsabtretung

(1) Die Vertragspartner willigen ein, dass FamiCord alle ihnen gegenüber bestehenden Geldforderungen ganz oder teilweise abtreten und die zur Geltendmachung und Durchsetzung der Forderung nach § 402 BGB erforderlichen Daten (Name und Anschrift des Vertragspartners, Betrag, Fälligkeit und Rechnungsnummer bestimmten Forderungen) bekannt geben kann sowie die erforderlichen Unterlagen aushändigt. Diese Informationen und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und nicht missbräuchlich verwendet.

(2) Weitere Regelungen trifft die Datenschutzerklärung von FamiCord.

§ 8 Haftung von FamiCord/Anspruchsverzicht gegenüber der Klinik

(1) FamiCord haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für aktuelle oder sich möglicherweise in der Zukunft ergebende Verwendungsmöglichkeiten der Nabelschnurblut-Präparation, welche nicht nach § 1 Gegenstand dieses Vertrags sind, übernimmt FamiCord keine Garantie.

(3) Die Vertragspartner verzichten in eigenem Namen und im Namen des Kindes auf Ansprüche gegenüber der Entbindungseinrichtung bzw. der Person, welche die Nabelschnurblutentnahme und die Entnahme mütterlichen Bluts durchführt, soweit die Ansprüche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren. Zum Zwecke dieses Haftungsausschlusses übergeben die Vertragspartner der Entbindungseinrichtung bzw. der Person, die die Nabelschnurblutentnahme durchführt, die unterzeichnete Freistellungserklärung im Original. Von dieser Erklärung nicht berührt werden Ansprüche des Kindes und der Mutter gegen FamiCord wegen schuldhaften Verhaltens der Entbindungseinrichtung bzw. der entnehmenden Person.

(4) Bei einer fahrlässigen Vernichtung oder sonstigen Unbrauchbarmachung des Nabelschnurbluts oder des Stammzellpräparates aus Nabelschnurblut ist die Haftung von FamiCord auf Ersatz der Mehrkosten für eine mögliche Eigenspende (z. B. Zellseparation, Knochenmark) oder für eine Fremdspende von Stammzellen (z. B. Zellseparation, Knochenmark) begrenzt. Weitergehende Haftungsansprüche bestehen nicht, insbesondere haftet FamiCord nicht für möglicherweise entgangene Therapiechancen.

§ 9 Datenschutz

(1) FamiCord wird ermächtigt, die zur Durchführung des Vertrags notwendigen persönlichen Daten des Kindes und der Vertragspartner zu speichern und an seine Vertragspartner weiterzugeben, soweit zur Vertragserfüllung notwendig. FamiCord behandelt diese Daten vertraulich und verpflichtet seine Vertragspartner ebenfalls zur Vertraulichkeit.

(2) FamiCord ist berechtigt, die zum Einsatz des Nabelschnurbluts zu Therapiezwecken notwendigen Daten an den Arzt/sonstigen zulässigen Verwender auf Anforderung weiterzugeben.

(3) FamiCord ist berechtigt, die zum Einsatz des Nabelschnurbluts zu Therapiezwecken notwendigen Daten an den Arzt/sonstigen zulässigen Verwender auf Anforderung weiterzugeben.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Die Parteien werden einander unverzüglich über eine Adress- oder Namensänderung schriftlich unterrichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet darüber hinaus eine Änderung in den Vertretungsverhältnissen FamiCord unverzüglich anzeigen. Die Vertragspartner klären das Kind spätestens mit Volljährigkeit über den Vertragsinhalt, insbesondere über die Eigentumsrechte des Kindes, auf.

(2) Die Übertragung dieses Vertrags oder von Verpflichtungen oder Rechten aus diesem Vertrag auf einen Dritten durch FamiCord bedarf der Zustimmung der Vertragspartner/nach Volljährigkeit des Kindes.

(3) Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

(4) Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine neue, ihrem bei Vertragsabschluss vorgesehenen rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nah kommende Bestimmung zu ersetzen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

(5) Es gilt deutsches Recht.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
FamiCord AG, Perlickstraße 5, 04103 Leipzig
Telefon: +49 (0)341 48792-0, Telefax: +49 (0)341 48792-20
E-Mail: kundenservice@vita34.de


mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben die Waren (das Entnahmeset) unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an FamiCord AG, Perlickstraße 5, 04103 Leipzig, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Widerruf (Bitte nur ausfüllen, wenn der Vertrag widerrufen wird!)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am*:

Name/Anschrift des/der Verbraucher(s):

Anrede*, Vorname*, Nachname*:

Straße und Hausnummer*:

Postleitzahl und Ort*:

Land:

Ihre E-Mail, um den Erhalt des Widerrufs unverzüglich zu bestätigen
E-Mail*:

Widerrufsdatum*:

Unterschrift*:

Alle mit einem Stern (*) versehenen Felder sind Pflichtfelder.
Ihr ausgewähltes Produkt:
DSB Kindervorsorge BASIS  18 Jahre Jahresgebühren enthalten
Einlagerung mit 1 Stammzellendepot:2.690,- € inkl. MwSt.
(inkl. Anzahlung: 195,- €)
Einlagerung mit 2 Stammzellendepots:
mit 50% Rabatt auf 2. Depot
4.035,- € inkl. MwSt.
(inkl. Anzahlung: 390,- €)
Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung der Beauftragung verwendet werden. (Weitere Informationen und Widerrufshinweise befinden sich in der Vita 34 | FamiCord Datenschutzerklärung und DSB Datenschutzerklärung.)

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