Checkliste nach der Geburt

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Die Erledigung der mit der Geburt verbundenen Formalitäten und die gleichzeitige Betreuung sowie Pflege des Kindes können die frisch gebackenen Eltern sehr unter Stress setzen. Vor allem für die Mutter, die sich im Wochenbett erst einmal von der vorherigen Entbindung erholen muss. Bitte Sie für die Gänge zu den Ämtern beispielsweise Ihren Partner oder Angehörige um Hilfe. Mit einer schriftlichen Vollmacht sind diese dazu berechtigt für Sie Anträge zu stellen. So haben Sie genug Zeit um sich um Ihr Kleines zu kümmern.

Empfehlenswert ist, dass Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Partner/in die notwendigen Dokumente bereits vor der Geburt gemeinsam heraussuchen. Die Papiere können Sie in einem Ordner abheften und im Heim griffbereit zurecht legen. Die zusätzliche Planung des Ablaufs der Behördengänge kann zudem möglichen Stress nach der Entbindung vorbeugen. Notieren Sie sich dazu die Anschrift, Öffnungszeiten wie auch Telefonnummern der jeweiligen Ämter. Dies kann Ihnen möglicherweise viel Zeit ersparen. Eine Vielzahl der Behördengänge lassen sich bereits vor der Geburt erledigen, sodass Sie nach der Entbindung mehr Zeit mit Ihrer Familie verbringen können.

Geburtsurkunde

Benötigte Dokumente:

–         Personalausweise/Reisepässe der Eltern

–         Geburtsbescheinigung der Geburtsklinik

–         Heiratsurkunde/Familienstammbuch

–         falls vorhanden: Vaterschaftsanerkennung

Ihr Kind ist innerhalb der ersten 5 Werktage nach Geburt beim zuständigen Standesamt anzumelden. Erst wenn sämtlichen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde für Ihr Kind aus.

 

deutsche-stammzellenbank-faviconOftmals bieten Krankenhäuser an, diese Anmeldung für Sie vorzunehmen. Anschließend brauchen Sie lediglich die Geburtsurkunde beim Standesamt oder in der Klinik abzuholen. Es gibt aber auch Standesämter, die Ihnen die Urkunde postalisch zukommen lassen. Dies wird ausschließlich gegen eine Nachnahmegebühr angeboten. Fragen Sie bei Ihrer Geburtsklinik vor der Geburt nach, falls Sie sich diesen Service wünschen. Zur Entbindung sind folglich die oben aufgeführten Unterlagen mitzubringen.

Vaterschaftsanerkennung & Sorgerecht

Erforderliche Unterlagen:

–         Geburtsurkunde der Eltern

–         Personalausweise/Reisepässe der Eltern

–         Mutterpass

–         ggf. Geburtsurkunde

deutsche-stammzellenbank-faviconDie Vaterschaftsanerkennung ist lediglich für unverheiratete Paare notwendig. Der Vater kann diese Anerkennung beim Jugend- oder Standesamt gebührenfrei anfordern. Diesen Behördengang können Sie sogar vor der Geburt Ihres Kindes erledigen. Ein Vorteil dabei wäre, dass Sie die Vaterschaftsanerkennung bei der Anmeldung Ihres Säuglings bereits vorzeigen können.

Gleichermaßen erhalten beide Elternteile auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht für das Baby. Dieses kann vom Notar oder kostenlos vom Jugendamt erteilt werden. In solchen Situationen sind Sie dazu verpflichtet den gewünschten Nachnamen für Ihr Kind eintragen zu lassen. Dies gilt, wenn beide Elternteile unterschiedliche Familiennamen haben. Die Eintragung beim Standesamt ist lediglich mit einer Einwilligungserklärung der Eltern möglich.

 

Steuerklasse & Reisepass

deutsche-stammzellenbank-faviconIn der Regel wird die Meldung des Kindes beim Standesamt an das Bürgeramt weitergeleitet. Dieses Unterfangen ist von Nöten um die Eintragung der Lohnsteuerkarten vorzunehmen. Fragen Sie telefonisch eventuell bei Ihrer zuständigen Behörde nach, ob dies schon geschehen ist.

Falls Sie vorhaben mit Ihrem Kind in naher Zukunft zu verreisen, sollten Sie einen Kinderreisepass beantragen. Desgleichen ist ein biometrisches Foto bei einem solchen Pass Pflicht.

 

Für die Beantragung sind nachstehende Dokumente nötig:

–         Lohnsteuerkarte

–         Geburtsurkunde

–         Personalausweise oder Reisepässe

–         ggf. Vaterschaftserkennung

–         ggf. Sorgerechtsbescheinigung

 

Kranken- & Haftpflichtversicherung

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Es ist ratsam sich vor der Geburt rechtzeitig über die künftige Versicherung Ihres Kindes zu erkundigen. Gleichwohl gelten je nach Ihrer Versicherungsart unterschiedliche Konditionen für Ihr Neugeborenes. Informieren Sie sich aus diesem Grund bei Ihrer Krankenkasse idealerweise vor der Geburt. Benachrichtigen Sie ansonsten Ihre Versicherung unverzüglich nach der Entbindung. Danach wird Ihnen ein Antragsformular zugesendet. Diesem Formblatt fügen Sie im Anschluss die erforderliche Kopie der Geburtsurkunde bei.

Meist werden die Kinder bei den Eltern automatisch mitversichert. Setzen Sie sicherheitshalber auch Ihre Haftpflichtversicherung über die Geburt des Kindes in Kenntnis. Auf diese Weise bekommt Ihr Kind den vollen Versicherungsschutz gewährleistet.

 

Kindergeld

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Für den Erhalt des gesetzlichen Kindergeldes und ggf. des Kinderzuschlags, ist ein Antrag unerlässlich. Dieser ist bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einzureichen. Zu diesem Zweck sind Antragsformulare bei der Kasse oder online erhältlich. Füllen Sie diese entsprechend aus und fügen Sie die Geburtsbescheinigung bei. Üblicherweise werden die Zahlungen genauso rückwirkend getätigt, falls Sie später einen Antrag nachreichen.

 

Elternzeit & -geld

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Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unmittelbar über die Geburt. So lässt sich die Mutterschutzfrist genau berechnen. Diese beträgt 8 Wochen nach der Entbindung. Handelt es sich dabei jedoch um eine Mehrlings- oder Frühgeburt gilt eine Frist von 12 Wochen.
Melden Sie oder Ihr/e Partner/in die Elternzeit beim Arbeitgeber rechtzeitig/frühzeitig an. Spätestens 7 Wochen vor der Geburt ist der Antrag schriftlich zu stellen. Der angegebene Zeitraum wird für die nächsten zwei Jahre verbindlich festgelegt. Erst nach dem dritten Jahr kann ein neuer Antrag gestellt werden.

Zusätzlich haben Eltern unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Elterngeld. Rückwirkend wird dieses Geld für höchstens drei Monate gezahlt. Informieren Sie sich hierzu rechtzeitig vor der Geburt und füllen Sie die Anträge rechtzeitig aus, da diese recht umfangreich und nicht leicht zu verstehen sind.

 

Säuglingspflege & -ernährung

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In den ersten Lebenswochen Ihres Baby sind mindestens zwei Stuhlwindeln und sechs nasse Windeln pro Tag üblich. Doch nicht nur das ständige Wechseln der Windeln, sondern ebenso das Baden, die Nabel- und Nagelpflege stehen auf dem Programm. Ebenso die richtige Kleiderwahl ist unentbehrlich und zwar vor allem, wenn Sie mit dem Kind unterwegs sind. Dies kann meist bei den Eltern Unsicherheit hervorrufen. Während dieser Zeit ist eine Nachsorgehebamme die optimale Unterstützung. Sie erklärt Ihnen alles Nötige nach der Geburt über die Säuglingspflege.

Beim Stillen:

–         von Anfang an Vater einbinden

–         in ruhiger Umgebung stillen

–         Stillzeichen erkennen

–         ideale Stillposition finden

–         stillen nach Bedarf des Kindes

–         erkennen, wann das Baby satt ist

–         ausgewogene Ernährung

Gleicherweise gibt Ihnen die Nachsorgehebamme hilfreiche Tipps für das Stillen Ihres Kindes. In sogenannten Stillgruppen können Sie des Weiteren Erfahrungen mit anderen Eltern austauschen und nützliche Ratschläge rund um das Stillen erhalten.

Vorsorgeuntersuchungen

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Nach der Entbindung Ihres Kindes sind dessen Vorsorgeuntersuchungen sehr wichtig. Nur mit Hilfe dieser Untersuchung kann der behandelnde Kinderarzt die Entwicklung und Gesundheit Ihres Babys kontrollieren. Sie dienen außerdem zur Prävention von Krankheiten. Überdies können dadurch Erkrankungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden.
Deutschlandweit sind diese Vorsorgeuntersuchungen für Säuglinge standardisiert, die U-Untersuchungen genannt werden. Sie bestehen aus 13 verschiedenen Maßnahmen, die erfahrungsgemäß Ihre Krankenkasse übernimmt.

 

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