Checkliste Behörden und Formalitäten

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Der Gang zu den verschiedensten Institutionen / Behörden steht bevor, wenn ein Baby „auf dem Weg ist.“ Hinzu kommt ggf. die Beantragung von Fördermitteln und andere Formalitäten, die zu erledigen sind. Diese Maßnahmen sind wichtig, um beispielsweise finanzielle Unterstützung oder Mutterschutz zu erhalten. Einen Überblick über die wichtigsten Stellen und die mitzubringenden Unterlagen erhalten Sie auf dieser Seite. Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

 

Vor der Geburt

Persönliches

–    Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung bei behandelndem Gynäkologen

–    Hebamme finden (Hebammenverzeichnis)

–    Geburtsvorbereitungskurs anmelden

–    Säuglingspflegekurs anmelden

–    Geburt in der Klinik anmelden

–    Geburtsurkunden der Eltern & Familienstammbuch besorgen und in Kliniktasche verstauen

–    Kliniktasche vorbereiten

–    geeigneten Kinderarzt suchen

 

deutsche-stammzellenbank-faviconDie erste Vorsorgeuntersuchung ist für die Bestätigung der Schwangerschaft notwendig. Empfohlen wird dabei eine Terminvereinbarung ab der 5. Schwangerschaftswoche. Den dazugehörigen Mutterpass erhalten Schwangere nach offizieller Feststellung der Schwangerschaft beim Arzt. In diesem Pass werden die medizinischen Daten im Schwangerschaftsverlauf der Frau festgehalten. Des Weiteren informiert der Arzt die behandelnde Patientin über mögliche Risiken und was währenddessen beachtet werden sollte.

 

Arbeitgeber

–    über Schwangerschaft informieren

–    Erziehungsurlaub mit Partner besprechen & ggf. beim Arbeitgeber schriftlich melden

 

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Das Mutterschutzgesetz stellt den Arbeitsplatz der werdenden Mutter sicher und schützt   sie und ihr Kind vor finanziellen Einbußen. Es gilt für alle stillenden oder schwangeren Frauen, die entweder in einem Arbeitsverhältnis stehen oder an einen Arbeitsvertrag gebunden sind. Ebenso geringfügig Beschäftigte oder Frauen, die von Zuhause arbeiten, stehen unter dem Schutz dieses Gesetzes. Unverzüglich nach Feststellung der Schwangerschaft sollte der Arbeitgeber über diese informiert werden. Geben Sie dazu den errechneten Entbindungstermin an. Der Schutz wirkt 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtsdatum sowie 8 Wochen nach der Entbindung.

 

Sonstige Ämter

–    Vaterschaftserkennung bei unverheirateten Paaren (oder nach der Geburt)

–    Kindergeldantrag zusenden lassen (Familienkasse, Arbeitsamt)

 

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Die Anerkennung ist insbesondere bei unverheirateten Paaren erforderlich für die Feststellung des Verwandtschaftsverhältnisses um bei Sorgerechtsfragen oder möglichen Erbansprüche den Sachverhalt klären zu können. Der Antrag auf Anerkennung kann beim Notar, Jugendamt, Standesamt oder Amtsgericht erfolgen, bei dem beide Elternteile gleichzeitig anwesend sein sollten. Dabei benötigt man Unterlagen wie die Geburtsurkunde beider Eltern und des Kindes (im Vorfeld auch ohne Geburtsurkunde möglich) sowie die Personalausweise oder Reisepässe der Elternteile. Ebenso der Mutterpass bzw. ein Nachweis über den voraussichtlichen Entbindungstermin bei dem Termin vorzuzeigen.

 

Krankenkasse

–    Mutterschaftsgeld beantragen

–    über Versicherung des Kindes informieren

 

deutsche-stammzellenbank-faviconUm das Mutterschaftsgeld zu erhalten, ist ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse (oder beim Bundesversicherungsamt) einzureichen. Grundvoraussetzung für die Genehmigung ist, dass die Mutter unterdessen gesetzlich krankenversichert sein sollte. Nach Gewährung der Krankenkasse (oder des Amts) steht der Antragstellerin das Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzzeit zu.

 

 

Nach der Geburt

Standesamt

Innerhalb der ersten Woche nach der Geburt sollten Sie Ihr Neugeborenes beim Standesamt anmelden. In der Geburtsurkunde wird im Anschluss der Vor- und Nachname des Kindes festgehalten. Einige Krankenhäuser und Kliniken bieten die direkte Anmeldung des Babys an, wobei danach nur noch die Geburtsurkunde beim Standesamt oder in der Klinik abgeholt werden kann.

 

Benötigte Unterlagen:    

–           Geburtsbescheinigung der Klinik,

–           Familienstammbuch/Heiratsurkunde

–           Personalausweis oder Reisepässe der Eltern

–           Geburtsurkunde der Mutter (wenn Eltern nicht verheiratet sind)

–           Vaterschaftsanerkennung (falls es schon vorhanden ist)

 

Arbeitgeber

–    Sonderurlaubsanspruch des Vaters

–    Elternzeit beantragen

–    über das tatsächliche Geburtsdatum benachrichtigen

 

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Väter sollten frühestmöglich einen Antrag auf Sonderurlaub stellen. Ferner sollte ein Antrag auf Elternzeit von einem der Elternteile beim Vorgesetzten eingereicht werden.

Beide Elternteile sollten sich überlegen, wer eine Elternzeit beantragt – grundsätzlich können sie ebenso gleichzeitig in Elternzeit gehen. Die Elternzeit kann bis zu 3 Jahre dauern bzw. in Anspruch genommen werden. Dabei ist der Arbeitgeber frühzeitig darüber in einem formlosen Schreiben in Kenntnis zu setzen, welches spätestens 7 Wochen vor Anbeginn der beantragten Elternzeit abzugeben ist.

Weiterhin sollte der Vorgesetzte/das Unternehmen über die Geburt des Kindes benachrichtigt werden, damit die Mutterschutzfrist danach berechnet werden kann. Üblicherweise reicht die in Kenntnissetzung durch ein formloses Schreiben inkl. einer Kopie der Geburtsurkunde aus.

 

Finanzamt

deutsche-stammzellenbank-faviconEs ist ratsam das Kind so früh es geht auf die Lohnsteuerkarte durch das Finanzamt setzen zu lassen, um mögliche Freibeträge geltend zu machen. Dafür ist lediglich ein formloser Antrag bei dem zuständigen Finanzamt mit Angabe der Steuernummer und einer Kopie der Geburtsurkunde abzugeben.

 

Elterngeldstelle

deutsche-stammzellenbank-faviconErst nach der Entbindung des Babys kann Elterngeld beantragt werden. Um diese finanzielle Unterstützung zu erhalten, ist ein Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle innerhalb der ersten 3 Monate nach der Geburt erforderlich und wird des Weiteren rückwirkend gezahlt. Folgende Dokumente sind bei einem solchen Antrag vorzuweisen:

 

–     Geburtsurkunde des Kindes
–     Krankenkassenbescheinigung über Mutterschaftsgeld
–     Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses zuzüglich des Mutterschaftsgeldes
–     Einkommensnachweise vor der Geburt
–     von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeld
–     voraussichtliche Arbeitszeit während des Bewilligungszeitraums angeben

 

Familienkasse

deutsche-stammzellenbank-faviconZwar besteht nicht die Pflicht Kindergeld sofort zu beantragen, aber der Antrag sollte trotz dessen in den ersten 4 Lebensjahren bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Ansonsten kann es sein, dass ein Anteil des Anspruchs verfällt. Neben den eigentlichen Antrag, ist ein Antragsvordruck sowie das Original der Geburtsurkunde des Kindes vorzuzeigen.
In einigen Fällen können Kindergeldzuschläge bei der Familienkasse unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden.

 

Krankenversicherung

deutsche-stammzellenbank-faviconBereits vor der Entbindung sollte sich über die Krankenversicherung des Familienzuwachses erkundigt werden. Zwar ist das Baby für die ersten Untersuchungen beim Kinderarzt über die Mutter mitversichert, aber Sie sollten sich trotzdem um die offizielle Aufnahme Ihres Kind in die Familienversicherung bemühen. Fügen Sie im Antrag wiederum eine Kopie der Geburtsurkunde bei. Nach Bewilligung lässt Ihre Versicherung eine eigene Versichertenkarte für Ihr Kind zukommen. Falls Sie in der Zwischenzeit Ihren Säugling bei einem Arzt untersuchen lassen, können Sie vorher eine vorläufige Bescheinigung bei der jeweiligen Krankenversicherung anfordern.

 

Sonstiges

deutsche-stammzellenbank-faviconDarüber hinaus kann die Hebamme über die Entbindung in Kenntnis gesetzt werden, da sie die Nachsorge bei Mutter und Kind übernehmen. Sie misst das Gewicht und sowie körperliche Entwicklung des Kindes und gibt weitere Unterstützung. Bei Fragen stehen diese desgleichen zur Verfügung.

Des Weiteren sollte schon sehr früh mit der Krippenplatzsuche angefangen werden, da Kitas oftmals Warteliste haben in die sich die Eltern eintragen sollten. Ratsam wäre die Krippe regelmäßig telefonisch zu kontaktieren um sich über den Stand der Warteliste zu informieren.

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